Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Digitale Barrierefreiheit ist ein essenzieller Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Menschen mit Einschränkungen müssen die Möglichkeit haben, Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen ohne Hindernisse zu nutzen. Laut Statistischem Bundesamt betrifft dies in Deutschland etwa 8 Millionen Mitmenschen, also knapp 10 % der Gesamtbevölkerung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt sicher, dass Unternehmen ihre digitalen Angebote entsprechend gestalten und so allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen. Am 28.06.2025 tritt es in Kraft. Es wird also höchste Zeit, Ihre Website fit für das BFSG zu machen. Ansonsten drohen teure Abmahnungen und Bußgelder, sofern das BFSG Ihr Unternehmen betrifft.
Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Wichtigkeit und Aspekte der digitalen Barrierefreiheit, Tipps zur Umsetzung, häufige Fragen zum BFSG und ob Sie ganz schnell handeln müssen.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit im Internet ist mehr als nur ein Trend – sie ist eine gesetzliche Anforderung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen, zugänglich sind. Das betrifft insbesondere Webseiten, Onlineshops und digitale Dienstleistungen.
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Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre Webangebote barrierefrei sind. Dazu gehört auch die Integration einer Barrierefreiheitserklärung. Diese beschreibt den Stand der Barrierefreiheit Ihres Unternehmens und teilt Besuchern mit, inwiefern eine Website bereits barrierefrei umgesetzt ist und welche Barrieren aktuell bestehen. Sie stellt keine rechtliche Absicherung dar.
Aspekte der digitalen Barrierefreiheit
Schnellcheck: Fällt Ihre Website unter das BFSGi?
Nicht sicher, ob Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft?
Nutzen Sie den Schnellcheck auf bfsg-gesetz.de/check und prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob Ihre Website oder Ihr Onlineshop unter das BFSG fällt.
Vorteile digitaler Barrierefreiheit
Eine barrierefreie Website bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch praktische Vorteile für Unternehmen und Nutzer.
- Erhöhte Reichweite & erweiterter Marktzugang – Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, darunter Personen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen sowie ältere Nutzer.
- Verbessertes Nutzererlebnis – Anpassbare Schriftgrößen, bessere Kontraste und Blaufilter mit passend integrierten Tools sorgen für eine angenehmere Nutzung.
- Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen – Weil Google & Co. barrierefreie Websites einfacher indexieren können, kann sich dies positiv auf Ihre Rankings auswirken.
- Positives Image durch soziales Engagement – Unternehmen, die sich für Barrierefreiheit einsetzen, stärken ihr öffentliches Ansehen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Website barrierefrei ist. Wir unterstützen Sie dabei!

8 Tipps für barrierefreie Websites
Hier finden Sie einige Anpassungen, die Sie in Ihrem Website-System bis zu einem gewissen Grad selbstständig umsetzen können.
- Strukturierte Überschriften verwenden: Nutzen Sie eine klare Hierarchie (H1, H2, H3 etc.), damit Screenreader Inhalte besser erfassen können.
- Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen: Jeder visuelle Inhalt sollte mit einer kurzen und präzisen Beschreibung versehen werden, um Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte verständlich zu machen.
- Einfache Sprache nutzen: Vermeiden Sie komplexe Sätze und setzen Sie stattdessen auf verständliche und klare Formulierungen.
- Aussagekräftige Linktitel verwenden: Links sollten so benannt sein, dass sie auch ohne Kontext verständlich sind. Statt „Hier klicken“ sollte der Linktitel eine präzise Beschreibung des Inhalts geben, z. B. „Mehr über barrierefreie Websites erfahren“.
- Formulare barrierefrei gestalten: Labels und Platzhalter sollten klar verständlich sein. Die Nutzung von Autofill-Funktionen kann die Bedienbarkeit verbessern.
- Tastaturbedienung sicherstellen: Alle interaktiven Elemente wie Formulare und Menüs sollten ohne Maus bedienbar sein.
- Kontrastreiche Farben einsetzen: Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste, damit auch Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit Texte problemlos lesen können.
- Untertitel und Audiotranskriptionen bereitstellen: Videos sollten mit Untertiteln oder einer schriftlichen Zusammenfassung versehen sein, um hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu ermöglichen.
FAQ: Häufige Fragen zum BFSG
Ab wann und für wen gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es gilt für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union bereitstellen und von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden. Dazu gehören insbesondere Banken, Online-Shops, Mobilitätsanbieter, E-Book-Plattformen sowie öffentliche und private Dienstleister, die digitale Produkte vertreiben. Darunter fallen auch Websites.
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Was kann passieren, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Wer nicht bis zum Stichtag handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder sowie einen möglichen Imageverlust. Zudem können Website-Besucher aufgrund einer unzureichenden Barrierefreiheit abspringen.
Wie teuer ist es, eine Website barrierefrei zu machen?
Die Kosten hängen vom Umfang Ihrer Website ab. Kleinere Anpassungen können mit überschaubarem Aufwand realisiert werden. Bei älteren Websites empfiehlt sich die Prüfung, ob ein Relaunch die wirtschaftlichere und sinnvollere Variante ist. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir Ihre Website und den Handlungsbedarf individuell prüfen können.
Wie viele Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland?
Laut statistischem Bundesamt leben in Deutschland etwa 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Das entspricht 9,3 % der Gesamtbevölkerung. Diese Zahl umfasst nicht nur Personen mit Sehbehinderungen, sondern auch solche mit Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Was sind die Vorteile einer barrierefreien Website?
Zuallererst wird eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Darüber hinaus profitieren Unternehmen durch eine größere Zielgruppe, verbesserte Benutzerfreundlichkeit und eine positive Markenwahrnehmung von einer barrierefreien Website. Und: nicht nur Ihre Besucher, auch Suchmaschinen freuen sich.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument auf Ihrer Website, das detailliert beschreibt, inwieweit die digitalen Inhalte den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Sie informiert Nutzer über bestehende Barrieren, bietet Kontaktmöglichkeiten für Feedback und beschreibt Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit. Diese Erklärung ist für viele Organisationen gesetzlich vorgeschrieben und demonstriert das Engagement für Inklusion und digitale Teilhabe.
Welche Standards müssen erfüllt werden?
Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese legen Anforderungen in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit fest. Neben diesen Prinzipien bilden 13 Richtlinien und 78 Erfolgskriterien die Grundlage der WCAG 2.1.
Mit drei Konformitätsstufen wird definiert, welche Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt werden:
- Stufe A: Grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen
- Stufe AA: Erweiterte Zugänglichkeitsfunktionen
- Stufe AAA: Höchstes Maß an Barrierefreiheit
Stufe AA entspricht der WCAG 2.1 und erfüllt damit aktuell die Anforderungen an die Barrierefreiheit, die gemäß EN 301 549 definiert sind.
Eine barrierefreie Website sollte z. B. mit Screenreadern, also Vorleseprogrammen, kompatibel sein, über eine alternative Tastatursteuerung verfügen und klare Strukturen aufweisen.
Was sind die Grundlagen des BFSG?
Das BFSG basiert auf dem European Acessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie. Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, indem Barrieren durch unterschiedliche nationale Vorschriften abgebaut werden.
In Deutschland wird dies durch die EN 301 059 geregelt. Sie besagt, dass Websites mindestens den Kriterien der WCAG 2.1 genügen müssen. Für die meisten Websites wird daher die Erfüllung der Stufe AA empfohlen.
Gibt es Übergangsfristen für bestehende Websites?
Ja. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neu veröffentlichten Websites vollständig den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen – ohne Ausnahme.
Für bereits bestehende Websites gilt eine Übergangsregelung:
- Solange nach dem Stichtag keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, besteht keine unmittelbare Verpflichtung zur Barrierefreiheit.
- Werden jedoch neue Inhalte ergänzt oder bestehende Inhalte überarbeitet, müssen diese barrierefrei gestaltet sein.
- Für bereits veröffentlichte PDF-Dokumente und Videos, die vor dem 28. Juni 2025 online gestellt wurden, gilt ebenfalls: Nur wenn sie geändert oder ersetzt werden, greift die Pflicht zur Barrierefreiheit.
- Diese Regelung ist befristet: Spätestens ab dem 27. Juni 2030 gilt die Barrierefreiheitspflicht für alle digitalen Inhalte – unabhängig davon, wann sie veröffentlicht wurden.
Gilt das BFSG für jede Website mit Kontaktformular?
Nicht automatisch. Wenn eine Website ausschließlich ein Kontaktformular enthält, aber keine Möglichkeiten zur Bestellung oder zum Vertragsabschluss für Verbraucher bietet, greift das BFSG in der Regel nicht.
Trotzdem empfehlen wir, digitale Inhalte grundsätzlich möglichst barrierefrei zu gestalten – unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung.
Hinweis zur rechtlichen Bewertung
Bitte beachten Sie, dass die Werbeagentur netzpepper keine Rechtsberatung anbietet.
Unsere Hinweise zur Umsetzung des BFSG basieren auf sorgfältiger Recherche und aktuellen Informationen. Dennoch empfehlen wir, im Zweifelsfall oder bei komplexen Fällen einen qualifizierten Fachanwalt für IT- oder Medienrecht hinzuzuziehen.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Die WCAG 2.1 unterteilt Barrierefreiheit in vier wesentliche Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Wahrnehmbarkeit
- Textalternativen
- Zeitgesteuerte Medien
- Anpassbarkeit
- Unterscheidbarkeit
Verständlichkeit
- Lesbarkeit
- Vorhersehbarkeit
- Hilfe, Fehler zu vermeiden
- Möglichst klare und einfache Sprache
Bedienbarkeit
- Tastaturbedienbarkeit
- Ausreichend Zeit
- Anfälle vermeiden
- Orientierung unterstützen
- Eingabemodalitäten
Robustheit
- Kompatibilität, u.a. mit Webbrowsern und assistiven Technologien
- Einhaltung von Standards