IT-Sicherheitsgesetz: Software-Updates sind Pflicht

Abmahngefahr bei Verstoß

Vor kurzer Zeit ist das Mitte 2015 beschlossene IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Es soll für mehr Sicherheit im Internet sorgen und Verbraucherdaten besser schützen. Eine der neuen Maßnahmen im Telemediengesetz ist in § 13 "Pflichten des Diensteanbieters" zu finden: Anbieter von Webseiten sind verpflichtet, "durch technische und organisatorische Vorkehrungen" dafür zu sorgen, dass nicht unerlaubt auf personenbezogene Daten und technische Einrichtungen zugegriffen werden kann.

Warum macht der Gesetzgeber das?

Der Beschluss des IT-Sicherheitsgesetzes hat vor allem ein Ziel: Den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Deutschland gehört zu den Ländern mit den strengsten Datenschutzrichtlinien der Welt. Der Gesetzgeber möchte nach jüngsten Cyberattacken sicherstellen, dass persönliche Daten bestmöglich gegen Angriffe geschützt sind. Die IT-Infrastruktur muss gemäß dem aktuellen Stand der Technik sicher sein.

Was bedeutet "aktuellster Stand der Technik"?

Jede Software altert und erhält irgendwann keinen Support in Form von Patches oder Updates mehr. Ab diesem Zeitpunkt ist die Software anfällig gegenüber Angriffen von außerhalb und kann gespeicherte persönliche Daten nicht mehr ausreichend schützen. Eine genaue Definition, was nach dem Stand des Gesetzes als "aktuell" gilt, gibt es jedoch nicht. Solange eine Software mit Sicherheits-Patches versorgt wird, sollten Sie davon ausgehen können, dass sie aktuell ist.

Den entsprechenden Paragraphen des Telemediengesetzes finden Sie hier. 

Besprechen Sie mit uns, ob ein Update Ihrer veralteten Website oder Ihres Onlineshops in nötig ist. Sie erreichen uns telefonisch unter 02981 928758-0 oder per Mail an info@werbeagentur-netzpepper.de.

Update auf neue TYPO3-Version

Das Content Management System TYPO3 ist derzeit noch in zwei Versionen aktuell: TYPO3 6.2 wird noch bis zum 31.03.2017, das neueste TYPO3 7.6 bis zum 01.12.2018 mit Patches und Updates versorgt. Webseiten mit einer dieser beiden TYPO3-Versionen dürften also als aktuell gelten. Das heißt aber auch: Alle Webseiten, die das CMS in einer früheren Version einsetzen (TYPO3 4.x), sind nicht mehr aktuell. Laut Gesetz müssen diese Internetauftritte ein Update erhalten.

Welche TYPO3-Version nutze ich?

Welche TYPO3-Version Sie nutzen, können Sie ganz einfach selbst herausfinden: Rufen Sie das TYPO3-Backend Ihrer Webseite auf und loggen Sie sich ein. Fahren Sie mit der Maus über den geöffneten Browser-Tab, so dass der Seitentitel angezeigt wird. Die Zahl in Klammern zeigt Ihnen, welche TYPO3-Version Ihre Seite nutzt.

Bitte beachten Sie: Wir dürfen keine Rechtsberatung ausüben und möchten mit diesem Beitrag lediglich informieren.

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