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KI-Inhalte richtig kennzeichnen

Erfahre, was Unternehmen seit dem 2. August 2026 beachten müssen, wenn es um KI-generierte oder mit KI veränderte Medien geht.

Du nutzt KI für Social-Media-Grafiken, Bilder auf deiner Website oder lässt dich von ChatGPT beim Schreiben von Texten unterstützen? Dann solltest du die neuen Transparenzpflichten kennen. Seit dem 2. August 2026 gelten mit dem europäischen AI Act neue Vorgaben zur Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte.

Viele Unternehmen fragen sich jetzt: Muss wirklich jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden? Betrifft das auch Marketingbilder oder Social-Media-Posts? Die gute Nachricht: Nein. Die Kennzeichnungspflicht greift nur in bestimmten Fällen. Wer die Grundregeln kennt, kann KI weiterhin sinnvoll einsetzen und gleichzeitig rechtssicher handeln.

Wichtige Fragen haben wir auch in unserem FAQ am Seitenende geklärt.

Mehr Klarheit bei
KI-Inhalten

Die Kennzeichnungspflicht ist Teil der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Ihr Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen, wenn Inhalte durch Künstliche Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurden.

Ein Schwerpunkt der Regelungen liegt auf sogenannten Deepfakes – also täuschend echte Bilder, Videos oder Audiodateien – die für Nutzer als solche erkennbar sein sollen. Gleichzeitig schreibt die Verordnung vor, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer KI statt mit einer realen Person kommunizieren.

Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Nicht jeder Inhalt, bei dem KI zum Einsatz kommt, fällt automatisch unter die Transparenzpflicht.

Kennzeichnungspflicht besteht in der Regel bei:

  • KI-generierten Bildern, die wie echte Fotos wirken.
  • Bildern, die mit KI wesentlich verändert wurden.
  • KI-generierten Videos oder Audiodateien.
  • KI-generierten Grafiken, sofern sie einen realen Sachverhalt darstellen oder authentisch wirken sollen.
  • KI-generierten Texten, wenn sie Informationen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse vermitteln und keine ausreichende menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt.
  • Chatbots oder Sprachassistenten, bei denen Nutzer erkennen müssen, dass sie mit einer KI kommunizieren.

Was muss nicht gekennzeichnet werden?

Viele alltägliche Anwendungen bleiben auch weiterhin ohne Kennzeichnung möglich.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Produktbeschreibungen im Onlineshop
  • klassische Marketingtexte, sofern eine menschliche Prüfung erfolgt
  • Blogartikel, die redaktionell geprüft und überarbeitet wurden
  • Newsletter, sofern eine menschliche Prüfung erfolgt
  • Übersetzungen mit KI
  • Rechtschreib- oder Grammatikkorrekturen
  • Bilder, die lediglich freigestellt, geschärft oder farblich optimiert wurden
  • mit KI erstellter Programmcode
  • interne Dokumente
  • E-Mails

Entscheidend ist nicht, ob KI verwendet wurde, sondern wie stark sie den endgültigen Inhalt geprägt hat und ob für Außenstehende eine Verwechslungsgefahr mit echten oder menschlich erstellten Inhalten besteht.

So kennzeichnest du
KI-Inhalte richtig

Der AI Act schreibt weder einen festen Wortlaut noch ein bestimmtes Symbol vor. Entscheidend ist, dass für Nutzer klar erkennbar ist, wenn ein Inhalt mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurde.

Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel:

  • „Dieses Bild wurde mit KI erstellt."
  • „Grafik mit Unterstützung von KI erstellt."
  • „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt." 

Auch der Ort der Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis haben sich folgende Lösungen bewährt:

  • Bilder: als Bildunterschrift oder direkt am Bild
  • Videos: als Einblendung oder Hinweis in der Beschreibung
  • Audios: zu Beginn oder in der Beschreibung
  • Texte: als Hinweis am Ende des Beitrags
  • Chatbots: direkt zu Beginn der Unterhaltung 

Social-Media-Labels

Auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube stehen dafür häufig bereits integrierte Kennzeichnungsfunktionen zur Verfügung. Auf der eigenen Website, in Newslettern, PDFs oder Präsentationen musst du die Kennzeichnung dagegen selbst ergänzen.

EU-Icons

Die Europäische Union stellt außerdem Icons zur Verfügung, die für eine einheitliche Kennzeichnung genutzt werden können. Ihre Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend – ein klarer und gut sichtbarer Texthinweis reicht in vielen Fällen aus.

Zu den EU-Icons

Der Sonderfall:
KI-generierte Texte

Gerade bei Texten herrscht häufig Unsicherheit. Entgegen vieler Schlagzeilen müssen nicht alle KI-generierten Texte gekennzeichnet werden. Die Transparenzpflicht betrifft insbesondere Inhalte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, beispielsweise politische Informationen oder gesellschaftlich relevante Veröffentlichungen, sofern keine ausreichende menschliche redaktionelle Verantwortung übernommen wird.

Typische Unternehmenskommunikation ist davon meist nicht betroffen. 
Dazu zählen unter anderem:

  • Marketingtexte
  • Landingpages
  • Newsletter
  • Produktbeschreibungen
  • Blogartikel, die fachlich geprüft, ergänzt und redaktionell bearbeitet wurden

Wer KI lediglich als Unterstützung im Schreibprozess nutzt und den Inhalt eigenständig verantwortet, fällt nach den aktuellen Leitlinien in vielen Fällen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Da einzelne Anwendungsfälle unterschiedlich bewertet werden können, empfiehlt sich bei Unsicherheiten eine rechtliche Prüfung.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen Transparenzpflichten lassen sich meist mit überschaubarem Aufwand umsetzen. Sinnvoll ist es, intern festzulegen, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und wie sie erfolgen soll. So entstehen klare Prozesse und Mitarbeitende müssen nicht jeden Einzelfall neu bewerten.

Verstöße können teuer werden

Die Transparenzpflichten des AI Acts sind verbindlich. Verstöße können – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. 

Zuständig für die Durchsetzung sind die jeweils zuständigen Behörden. Ob Verstöße zusätzlich wettbewerbsrechtlich von Mitbewerbern abgemahnt werden können, ist derzeit rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Unabhängig davon kann eine fehlende Kennzeichnung das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Fazit:
Kennzeichnungspflicht schafft Transparenz

Die KI-Kennzeichnungspflicht soll den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht erschweren, sondern für mehr Transparenz sorgen. Wer weiß, welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen und dafür einfache interne Prozesse schafft, kann KI weiterhin sinnvoll und rechtssicher im Unternehmensalltag einsetzen.

FAQ

Nein. Bereits vor dem 2. August 2026 veröffentlichte KI-Inhalte müssen nach den Leitlinien der Europäischen Kommission grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Für neue Inhalte gelten die Transparenzpflichten jedoch seit dem 2. August 2026.

Nein. Nicht jeder KI-generierte Text unterliegt automatisch der Kennzeichnungspflicht. Marketingtexte, Produktbeschreibungen oder redaktionell überarbeitete Inhalte müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Anders kann es bei Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sein, wenn keine ausreichende menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt.

Ja, wenn das Bild unter die Transparenzpflicht des AI Acts fällt. Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube bieten dafür bereits integrierte Funktionen an, mit denen sich KI-generierte oder wesentlich veränderte Inhalte direkt beim Veröffentlichen kennzeichnen lassen.

Ja, grundsätzlich schon. Entscheidend ist nicht, wer das Bild erstellt hat, sondern wer es veröffentlicht. Veröffentlicht dein Unternehmen ein kennzeichnungspflichtiges KI-Bild auf der Website, in Social Media oder im Newsletter, solltest du die Transparenzpflichten beachten.

Das gilt übrigens auch für...

  • Adobe Firefly Stock
  • Magnific
  • Midjourney-Galerien
  • OpenAI-/ChatGPT-Bilder
  • Leonardo AI
  • Ideogram
  • Flux-Bilddatenbanken

In den meisten Fällen ja. Der AI Act schreibt weder einen festen Wortlaut noch ein bestimmtes Symbol vor. Wichtig ist lediglich, dass für Nutzer klar und direkt erkennbar ist, dass der Inhalt mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurde.

Nein. Die von der Europäischen Union bereitgestellten Icons sind freiwillig. Du kannst sie verwenden, musst es aber nicht. Auch ein gut sichtbarer Texthinweis erfüllt in vielen Fällen die Transparenzpflicht.

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des AI Acts können – abhängig vom jeweiligen Verstoß – mit Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus kann eine fehlende Kennzeichnung das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Nein, nicht automatisch. Verstöße gegen die Transparenzpflichten des AI Acts werden grundsätzlich von den zuständigen Behörden überwacht. Ob Mitbewerber Verstöße zusätzlich wettbewerbsrechtlich abmahnen können, ist derzeit rechtlich noch nicht abschließend geklärt. (Stand August 2026)